AGB
§1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Konditionen für den Erwerb, die Installation und den Aufbau von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigem Zubehör (einschließlich Wallboxen) durch die SenErgie Solar, ansässig unter der Adresse Pariserstr. 4-6, 53117 Bonn. Diese Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf Lieferungen durch Vertragspartner der SenErgie Solar.
§2 Vertragsschluss und Prozedere
(1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und der SenErgie Solar wird erst wirksam, nachdem die SenErgie Solar den Auftrag des Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form erhalten und akzeptiert hat sowie nach Erhalt der erforderlichen Baugenehmigungen. Der Bau der Anlage kann erst nach erfolgreicher Prüfung der Netzverträglichkeit durch den Netzbetreiber genehmigt werden. Die Annahme des Auftrags durch den Kunden gilt ebenfalls durch die Leistung einer Anzahlung als erfolgt. Angebote behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 30 Tagen.
(2) Eine eingehende Prüfung der technischen Realisierbarkeit erfolgt in der Regel vor Annahme des Angebots. Diese Prüfung umfasst unter anderem eine Vor-Ort-Inspektion und Erfassung baulicher Besonderheiten des Standorts, besonderer Störfaktoren oder Hindernisse, wie beispielsweise eingeschränkter Zugang zum Standort oder vorhandene Wintergärten, die gesonderte Absicherungen erfordern.
(3) Sollte die Umsetzung unter außergewöhnlichen Bedingungen möglich sein, wird der Kunde rechtzeitig von der SenErgie Solar über eventuell anfallende Zusatzkosten oder die Nichtdurchführbarkeit des Projekts informiert. In einem solchen Fall erhält der Kunde entweder ein neues Angebot oder es kommt zu keiner Vereinbarung zwischen den beiden Parteien.
(4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur aktiven Gestaltung des Vertragsabschlusses und der ordnungsgemäßen Durchführung. Der Kunde erteilt der SenErgie Solar nach Annahme des Angebots eine Bevollmächtigung, um eine effizientere Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Energieversorger zu ermöglichen. Diese Bevollmächtigung wird von der SenErgie Solar schnellstmöglich bereitgestellt, ist jedoch nicht verpflichtend und kann ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden.
(5) Unvorhergesehene Verzögerungen, wie beispielsweise wetterbedingte Einflüsse, können auftreten. Verzögerungen bei Lieferungen und Wartezeiten werden von beiden Parteien akzeptiert. Die Festlegung des Zählerinstallationstermins liegt nicht im direkten Einflussbereich der SenErgie Solar und obliegt dem Netzbetreiber.
§3 Preisgestaltung
(1) Die in den Bestellformularen aufgeführten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Bruttobeträge inklusive der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (normalerweise 19%).
(2) Tritt während der Bauphase unvorhersehbarer Mehraufwand aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände auf, wird der Kunde von der SenErgie Solar unverzüglich darüber informiert. Die SenErgie Solar ist berechtigt, dem Kunden diese zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Mehraufwand wird anhand der Pauschalsätze für erforderliche Handwerksarbeiten berechnet. Die SenErgie Solar setzt sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür ein, solche Mehrkosten im Vorfeld zu klären und zu vermeiden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragsannahme vor Baubeginn und vor Bestellung/Lieferung der Materialien eine Anzahlung in Höhe von 30/30/40 % der Gesamtkosten zu leisten. Hierfür stellt die SenErgie Solar dem Kunden eine Anzahlungsrechnung aus. Bei Lieferung der Waren oder spätestens bei Warenannahme ist eine weitere Anzahlung von 30% fällig. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme oder spätestens nach Abschluss der von der SenErgie Solar durchgeführten Installationsarbeiten (auch wenn die Zählerinstallation durch den Netzbetreiber noch aussteht) ist der Restbetrag zu begleichen. Der Kunde erhält von der SenErgie Solar eine Schlussrechnung und hat diese innerhalb von 7 Kalendertagen zu begleichen.
§4 Haftung
(1) Sollten dem Kunden bereits bestehende Bau- oder andere Mängel oder Informationen über mögliche zusätzliche Kosten bekannt sein, ist der Kunde verpflichtet, die SenErgie Solar unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Ein häufiges Beispiel für Baumängel sind nicht ordnungsgemäße Verkabelungen und Leitungen im Objekt. Werden solche Mängel erst bei der Montage durch die Elektriker und Elektromeister der SenErgie Solar entdeckt, kann keine Abnahme der Photovoltaikanlage erfolgen. In diesem Fall muss zunächst eine sichere Grundvoraussetzung für die Elektrik im Gebäude geschaffen werden. Diese Aufgabe kann von den Elektrikern der SenErgie Solar oder von Dritten übernommen werden. Wenn der Kunde diese Aufgabe der SenErgie Solar überträgt, erhält er ein entsprechendes schriftliches Angebot für die Leistung. Bei mündlicher Auftragserteilung vor Ort wird das Angebot direkt von den anwesenden Elektrikern angenommen und ausgeführt. Diese zusätzlichen Arbeiten werden in der Schlussrechnung oder separat in Rechnung gestellt. Die Freigabe der Elektriker/Elektromeister der SenErgie Solar ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
§5 Übergabe und Sicherung der Materialien
(1) Mit der (teilweisen) Lieferung der Materialien obliegt die Sorgfaltspflicht sowie die Sicherungspflicht dieser Materialien dem Kunden. Dieser hat im Vorfeld sicherzustellen, dass ein angemessener, überdachter und trockener Lagerplatz vorhanden ist. Des Weiteren hat der Kunde die Materialien gewissenhaft in Empfang zu nehmen und auf äußerliche Beschädigungen zu überprüfen. Im Falle von beschädigten Teilen der Materialien ist der Kunde unverzüglich verpflichtet, die SenErgie Solar darüber zu informieren.
(2) Der Kunde versichert, dass die statische Tragfähigkeit des Dachs des betreffenden Objekts für den Bau der Photovoltaikanlage ausreichend ist und auch unter widrigen Witterungsbedingungen eine angemessene Stabilität gewährleistet ist.
(3) Die SenErgie Solar übernimmt keine Haftung für Schäden am betreffenden Objekt, die vor, während oder nach dem Bau bzw. der Installation der Anlage auftreten. Während der Anlageninstallation kann es vereinzelt zu Beschädigungen von Dachpfannen oder der Dachbedeckung kommen. Die SenErgie Solar empfiehlt daher dem Kunden, Ersatz-Dachpfannen oder ähnliches bereitzustellen, die bei Bedarf ausgetauscht werden können.
§6 Datenverarbeitung
(1) Der Kunde willigt in die Verarbeitung von (Auftrags-)Daten durch die SenErgie Solar und ihre Kooperationspartner ein. Dabei unterliegt die Datenverarbeitung den Bestimmungen der jeweiligen Datenschutzerklärungen. Weiterführende Informationen sind unter www.senergiesolar/datenschutz/ abrufbar.